Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nach dem WEG-GesetzTeilungserklärung und GemeinschaftsordnungHier ein Auszug aus den Leistungen: Kaufmännische Leistungen: • Führung des Hausgeldkontos nebst Zahlung aller anfallenden Kosten sowie Überwachung des Zahlungseingangs und der Zahlungsausgänge • Führung der Rücklagekonten und Anlegen der Beträge, sowie Ausstellung der Zinsbescheinigungen • Ausweisung der haushaltsnahen Dienstleistungen bei Selbstnutzung des Eigentums • jährliche Erstellung des Wirtschaftsplanes sowie der Einzelwirtschaftspläne • Erstellung der Jahresabrechnung sowie Überprüfung der Abrechnung und Belege mit dem Verwaltungsbeirat vor der Eigentümerversammlung • Abhaltung der jährlichen Eigentümerversammlung • Umsetzung der gefassten Beschlüsse sowie Vergabe notwendiger Instandhaltungsarbeiten sowie deren Überwachung • Anforderung von Sonderumlagen • Abschluss von Verträgen (z.B. Versicherungen, Wartungsverträge, Hausmeisterleistungen, Fernwärme, Gas- und Stromversorgung, etc.) Technische Leistungen: • regelmäßige Objektbegehung sowie Überprüfung der Hausmeisterleistungen • Einholung und Beauftragung notwendiger Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie deren Abnahme • Beauftragung notwendiger Wartungen und Prüfungen Allgemeine Verwaltungsleistungen: • Erteilung von Genehmigungen (Zustimmungserklärung bei Verkauf) • Korrespondenz mit den Eigentümern, Mietern, Behörden etc. • Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung • Klärung und Schlichtung von Beschwerden |
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